Willensvollstreckung
Als Willensvollstrecker tragen wir eine verantwortungsvolle Aufgabe. Als eingesetzte Vertrauensperson des Erblassers, ist es unsere Aufgabe, die im Testament formulierten Wünsche nach dem Tod umzusetzen. Dabei kann es sowohl um finanzielle, als auch um ideologischen Regelungen handeln, im Zentrum steht jedoch immer der letzte Wille der verstorbenen Person.
Erbteilung
Besonders bei komplexen Vermögens- oder Familienverhältnissen bietet sich eine professionelle Regelung der Erbangelegenheiten durch eine neutrale Stelle an. Sei es in Form einer Erbengemeinschaft, die an einem Immobilienbestand beteiligt ist und den Prozess kompetent erledigt haben möchte, oder um die Situation möglichst sachlich anzugehen – es gibt einige Gründe, die für eine professionell geregelte Willensvollstreckung oder Erbteilung sprechen.
Gerade wenn es um Langfristigkeit und Werte geht, die sich in Immobilien widerspiegeln, ist es unerlässlich mit Fachleuten zusammenzuarbeiten, die diesen Ansatz verstehen. Das haben wir uns bei Immobilienkosmos zur Aufgabe gemacht.
Wir arbeiten in diesem Bereich daher mit Kunden zusammen, um ihre ganzheitliche Vision von Immobilien und Stadtentwicklung umzusetzen und langfristig sicherzustellen, dass diese erhalten und weitergeführt werden. Vertrauen und Austausch sind dabei unerlässlich, um diese gemeinsame Aufgabe bestmöglichst zu lösen. Für eine unverbindliche Beratung, können Sie jederzeit Kontakt mit uns aufnehmen.
Wann sollte man sich um das Thema kümmern?
Je komplexer die Erbangelegenheit, desto früher macht es Sinn, den Kontakt aufzunehmen. Gerade wenn die Idee feststeht, was mit dem Erbe geschehen soll, aber die genaue Umsetzung noch unklar ist, können Fachleute effizient beraten, wie die Ziele am besten zu erreichen sind und der letzte Wille ideologisch umgesetzt werden kann.
Was für Aufgaben fallen dem Willensvollstrecker im Immobilienbereich zu?
Ein Willensvollstrecker kümmert sich um all jene administriven Aufgaben, die mit der Erbschaft einhergehen und entlastet so die Erben. In Bezug auf Immobilien betrifft das einerseits das laufende Tagesgeschäft, wie das Zahlen offener Rechnungen, das Eintreiben offener Forderungen und das Koordinieren von Mietverträgen. Andererseits ist die langfristige strategische Ausrichtung von Immobilieneigentum ein wichtiger Teilbereich, den ein Willensvollstrecker im Sinne des Erblassers angeht.
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