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Ein Gerichtsurteil mit Folgen für’s Quartier text: ann mbuti, 2. Juni 2018

Ein baugerichtlicher Entscheid aus 2016 wird nochmals revidiert: Der Lärm im Langstrassen-Quartier muss nicht toleriert werden, weil es sich um ein sowieso recht lautes Viertel handelt.

Mit dem Urteil des Bundesgerichts ist es offiziell, dass die Anwohner, die gegen die geplante Eröffnung eines Restaurants mit Aussensitzplätzen im Innenhof, trotzdem kein Lärmaufkommen von mehr als 65 Dezibel dulden müssen. Diese Lautstärke von normalen Unterhaltungen würde bei einem Lokal, das täglich geöffnet wäre, ständig überschritten werden und so auf den Lärm von der beliebten Ausgangsmeile rund um die Langstrasse noch eins draufsetzen: auch die Zimmer gegen die ruhigeren Innenhöfe wären dann betroffen.

Mehr Informationen gibt es im NZZ-Artikel Zwei Anwohner kämpfen gegen den Lärm an der Langstrasse – und haben Erfolg.

Die Angelegenheit spaltet die Gemüter, nicht nur in der Kommentar-Sektionen der verschiedenen Zeitungsberichte. Einerseits ist das Verständnis für die Nachtruhe der Anwohner von allen Seiten gegeben, doch schnell kommt bei den einen ein ABER auf. ABER Zürich sei schon genug reguliert, ABER schliesslich ist es der Kreis 4, ABER wer es gern ruhiger hätte, könne sich doch auch anderswo eine Wohnung suchen.

Der Streit geht schon lange und umfasst Themen, die nicht mit dem Dezibelmessgerät entschieden werden können. So werden schnell Diskussionen um Aufwertung und Stadtplanung angerissen, die Betreiber der Nachtlokale und Interessensgemeinschaften miteinbezogen. Einer unserer älteren Beiträge hat sich im Rahmen der Eröffnung des Wohnhauses an der Tellstrasse 20 mit der Thematik auseinandergesetzt, doch eine Lösung ist – wie so häufig – nicht ohne Kompromisse möglich.

Das Bundergerichtsurteil hat entschieden, dass es die Restaurantbetreiber sein werden, der diese eingehen müssen.